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Wilhelm von Vellberg bestätigt, dass ihm Harbolt von Münkheim eine auf dessen daselbst gelegener Badestube stehende Gülte von jährlich 2 böhmischen Gulden (entspricht einem Darlehen des Ausstellers von 40 fl) zurückgezahlt hat, und spricht auch namens seiner Erben denselben und dessen Erben von allen diesbezüglichen Ansprüchen ledig.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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