Wilhelm von Vellberg bestätigt, dass ihm Harbolt von Münkheim eine auf dessen daselbst gelegener Badestube stehende Gülte von jährlich 2 böhmischen Gulden (entspricht einem Darlehen des Ausstellers von 40 fl) zurückgezahlt hat, und spricht auch namens seiner Erben denselben und dessen Erben von allen diesbezüglichen Ansprüchen ledig.