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Bischof Johan von Augsburg beurkundet als kaiserlicher Kommissar, daß Herzog Sigmunds Anwälte mit ihrer Klage gegen die nicht anwesenden Grafen von Württemberg den ersten Rechtstag erstritten haben.
Bischof Johan von Augsburg beurkundet als kaiserlicher Kommissar, daß Herzog Sigmunds Anwälte mit ihrer Klage gegen die nicht anwesenden Grafen von Württemberg den ersten Rechtstag erstritten haben.