Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Bischof Johan von Augsburg beurkundet als kaiserlicher Kommissar, daß Herzog Sigmunds Anwälte mit ihrer Klage gegen die nicht anwesenden Grafen von Württemberg den ersten Rechtstag erstritten haben.
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Bischof Johan von Augsburg beurkundet als kaiserlicher Kommissar, daß Herzog Sigmunds Anwälte mit ihrer Klage gegen die nicht anwesenden Grafen von Württemberg den ersten Rechtstag erstritten haben.