Die Untergänger der Stadt Tübingen (Tüwingen) entscheiden einige Streitigkeiten zwischen dem Kloster Bebenhausen und dem Bürger Jörg Weybel von Tübingen (Tüwingen) dahin, dass der letztere seine Miststätte 1 1/2 Schuh von des Klosters Hof entfernt zu halten und dass das Kloster demselben den Schaden zu ersetzen habe, welcher seiner Veher- (Schwein-) Steige von dem Dach des Klosterhofs aus bereitet wurde.