Herzog Adolf von Berg verpfändet Erzbischof Otto von Trier den vierten Teil der Herrschaft von Sinzig und Remagen und der dortigen Gefälle für ein Darlehen von 2.000 rheinischen Gulden mit Vorbehalt der dem Ritter Rheinhart Hurt von Schöneck verliehenen Amtmannschaft über jene Herrschaft, der Weingülten und der Löse der Verpfändung.