Friedrich [III.], Balthasar und Wilhelm [I.], Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen, beurkunden, dass der Kantor (senger) des Stiftes Meißen, Palbertus von Mühlhausen (Palpertus von Mulhusen), mit Geld, das er als Testamentsvollstrecker (selwerter) innegehabt hatte, von den Brüdern Otto und Gottschalk (Gosche, Gotsche) Schaf sowie deren Mutter Jutta für bereits bezahlte 80 Schock Freiberger Groschen jährliche Zinse von drei Schock Freiberger Groschen, 28 Hühnern zu Martini und drei Schock und 53 Eiern zu Ostern im Dorf Priestewitz (Priestenewicz) sowie von vier Schilling Freiberger Groschen am Gasthaus (an dem kretschmen) in Blattersleben (Bratirsleyben) gekauft hat. Nachdem Otto und Gottschalk Schaf sowie deren Mutter Jutta diese im Gericht Großenhain (Hayn ubir Elbe) gelegenen Zinse den Ausstellern aufgelassen haben, übereignen diese sie dem Domkapitel. Die Zinse werden zu einem Almosen für arme Pilger, Obdachlose (husarme) und andere arme Leute in Meißen bestimmt. Die Aussteller bestimmen, dass diese Übereignung ihren Gerichtsrechten nicht schädlich sein soll. - Siegel der Aussteller angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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