Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er Hans Botzheim (Boczem) und seine Söhne Andreas und Jakob mit ihrem Hab und Gut in seinen besonderen Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf versichert, sie zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern ihnen der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Friedrich weist seine Amtleute, Landschreiber, Schaffner und Untertanen um Beachtung an. Für den Schirm sollen die drei jährlich zu St. Martinstag insgesamt 6 Gulden an seinen Schaffner zu Ortenberg reichen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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