Hans Beder gen. Ferlinshaut reversiert gegen den Junker Eucharius von Venningen für die Verleihung der Badstube zu Feuerbach mit Hofreite und Garten zu einem Erblehen. Die Inhaber sollen die Badstube instand halten, jährlich auf Martinstag (11. Nov.) 3 lb h Zins geben und die Gebote und Verbote halten, auch die Badstube nicht ohne Wissen und Willen verändern, veräußern oder mit Abgaben belasten. Bei Übertretung fällt das Lehen zurück. Der A. gelobt, alles zu halten und den Geboten und Verboten gehorsam zu sein.