Stephan und Jörg Maurer, Vater und Sohn, seßhaft zu Wankheim, einem dem Junker Jakob von Ehingen zu Kilchberg gehörenden Ort, einige Zeit zu Tübingen gef. und schwerer Strafe verfallen, weil sie bei ihrer ersten Verschreibung und Bürgschaft zu Tübingen einige Stück erlegtes Wild nicht angegeben hatten, jedoch wieder freigel. und aus der Bürgschaft unter der Bedingung entlassen, daß sie ihre Atzung und Unkosten selbst bezahlen und als Strafe je 25 fl entrichten, versprechen eidlich, dem nachzukommen, und schwören U. Beide sollen jedoch 'an ihrem Leben' gestraft werden und es soll die alte Verschreibung und Bürgschaft weiterhin gelten, falls es sich herausstellen sollte, daß sie inzwischen wieder Waidwerk getrieben haben.