Gal (Hans) Kul aus Kemnat, wegen wohlverschuldeter Sachen zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freundschaft mit der Auflage freigel., eine Strafe von 26 lb h - die nächsten 3 Jahre je 1/3 der Summe auf Gallentag (16. Okt.) - zu bezahlen, gelobt eidlich, dies zu halten, und schwört U. G. Kul hatte sich gegen die Magd des Pfarrers zu Kemnat in einem Wald bei Esslingen unsittlich verhalten und auf ihre Anzeige die Tat geleugnet, war auch vor das Haus des Pfarrers gegangen, hatte die Magd herausgefordert, Drohreden ausgestoßen und die Mahnung des Schultheißen, Frieden zu wahren, mißachtet.