Der Generalvikar des Bischofs Heinrich (von Hewen) von Konstanz, bestätigt einen Vertrag, den Konrad von Hausen, Rektor der Parochialkirche in Mähringen, und Heinrich Härder, Vogt der genannten Kirche, in einer Streitsache wegen des zur Kirche von Ohmenhausen, der Tochterkirche der Mähringer Pfarrkiche, gehörigen Zehnts zu Ohmenhausen abgeschlossen haben: Der betreffende Zehnt soll dem Pfarrherrn zu Mähringen zustehen und dieser dafür wöchentlich eine Messe in der Kirche zu Ohmenhausen abzuhalten haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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