Bl. 22: Graf Georg zu Württemberg und Mömpelgard einer-, Bürgermeister und Rat der Stadt Basel andererseits vereinbaren auf sechs Jahre, bei Angriffen auf einen der Partner in Religions- und anderen Angelegenheiten, einander durch Bittschriften und Botschaften, Verweigerung des Geleits und sonstige Hilfe zu unterstützen.