Hans Egen zu Dinkelsbühl beurkundet, dass er als erbetener Schiedsrichter den seit längerem zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und den Grafen Albrecht und Craft von Hohenlohe zu Ziegenhain herrschenden Streit um die Besteuerung verstreuter Güter außerhalb der Haller Landheg verglichen hat. Demnach tauschen die Grafen umfangreichen, vormals gnadentalischen Besitz in Altenberg und Sittenhardt gegen etliche einzeln aufgeführte Güter der Stadt, ihres Spitals oder einzelner ihrer Bürger in Döttingen, Goggenbach u.a. Orten. Die Stadt erhält das Recht, ihre neuen Besitzungen in ihre Landheg einzubeziehen, und bekommt überdies wegen deren insgesamt geringeren Wertes eine Ausgleichszahlung von 687 1/2 fl rh.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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