Hans von Künßberg zu Schmeilsdorf bekennt, dass nachdem ihm Abt Johann von Kloster Langheim die Gunst erwiesen hat, einen Acker "an der Schletten gelegen" bei Schwarzach (Lk Kulmbach), aus dem er ein Bauerngütlein gemacht hat, zehntfrei zu machen, er dem Kloster dafür das Zehntrecht über einen anderen Acker bei Schmeilsdorf mit eineinhalb Tagwerk überlässt, den das Kloster zu seinem Zehnt zu Schwarzach schlagen kann. . - Siegler: Künßberg, Hans von