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Nolde zur Heyden, Heyntze, Sohn des This, und sämtliche anderen Geschworenen des Propstes von Bonn und seines Gerichts zu Endenich bekunden, dass vor ihnen Franck, Heinrich Iungerliiffs Sohn, und seine Ehefrau Stina, wohnhaft zu Poppelsdorf (Puppelstorp), bekannt haben, dass sie der Druda von Vilich (Viilka), die man die hinkende Druda nennt, und ihren Erben bzw. Inhabern dieser Urkunde eine Erbjahrrente von 2 Mark Kölner Pagaments verkauft haben. Sie haben gelobt, die Rente jeweils am Martinstag [11. November] oder binnen 14 Tagen danach zu bezahlen. Über die Kaufsumme haben sie Druda quittiert. Zur Sicherheit haben sie ihr Haus und ihre Hofstatt mit Garten und Baumgarten zu Unterpfand gesetzt. Diese liegen in Poppelsdorf in der Endenicher Gasse zwischen Erbe des Lambrecht Heyvorst und des Claes Heyvorst; man zahlt davon jährlich 3 Schilling kölnisch als Grundzins in das Wochenamt des Gotteshauses St. Cassius zu Bonn, wie Heinrich von Vogelhusen, Vikar und Hebdomadar von St. Cassius, als Lehnherr erklärt hat. Vor diesem haben Franck und Stina die Hofstatt der Druda aufgetragen, und sie haben ihn gebeten, sie damit zu belehnen, was auch laut Aussage desselben geschehen ist. Jedoch sollen die Eheleute und ihre Erben fortan die Hofstatt von Druda und ihren Erben zu Lehen besitzen für die 2 Mark Erbrente und die 3 Schilling Grundzins, die in einem zu bezahlen sind. Und Druda und ihre Nachfolger sollen den Grundzins an das Wochenamt weitergeben. Die Eheleute sollen die Hofstatt in gutem baulichen Zustand halten. Wenn sie oder ihre Erben Rente und Zins nicht richtig bezahlen und die Hofstatt verfallen lassen, können Druda oder ihre Rechtsnachfolger das Unterpfand am Gericht zu Endenich erdingen, unbeschadet der Herrlichkeit und des Rechts des Propstes sowie des Rechts des Wochenamts. - Die Geschworenen kündigen ihr gemeines Gerichtssiegel auf Bitten beider Parteien an. Datum 1409 die vicesima mensis Decembris.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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