Bischof Eberhard II. von Konstanz beurkundet, dass Graf Hartmann von Grüningen auf alle seine Ansprüche am Besitz des Klosters Weißenau zu Gornhofen (Gailenhofen) verzichtet habe.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...