Kaiser Ludwig teilt allen Grafen, Freien, Rittern, Knechten, Adligen und Nichtadligen, Klöstern, Pfaffen, Geistlichen und Weltlichen und Bürgern mit, dass Güter des Klosters Hirsau von dem jetzt abgesetzten Abt Heinrich ohne Wissen und Zustimmung des Kapitels und des Konvents "verchauffet vnd verchummert" wurden. Er erklärt, da er von Reiches wegen Vogt und Pfleger des Klosters sei, alle Verkäufe für ungültig - woraus dem Kloster kein Schaden entstehen darf -, es sei denn, die jetzigen Inhaber der Güter beweisen die Rechtmäßigkeit des Kaufes; anderenfalls müssen sie die Güter dem Kloster zurückgeben. Er bestimmt, dass er bei Verweigerung der Rückgabe seinen Amtleuten den Schutz der Güter übertragen werde.