Jobst von Brand, Landrichteramtsverwalter zu Sulzbach, gibt Bescheid in dem Streit zwischen dem Verwalter zu Kastl und der Dorfsgemeinde Ennersried(1) einerseits, den Erben des + Hans Erasen zu Suintzendorf(2) andrerseits, wegen des Hainersberges: da befunden wurde, dass in der Höhe bei den Ziegen früher ein Markstein stand, sollen die Erben ruhig im Besitz bleiben und der Markstein wieder gesetzt werden; wegen des Teiles gegen den Vogelhüll sollen innerhalb 4 Wochen Schiedsleute entscheiden.

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Staatsarchiv Amberg
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