Kurfürst Philipp von der Pfalz veranlasst in Streitigkeiten zwischen Erzbischof Berthold von Mainz, einer- und Graf Philipp zu Rieneck (Ryneck) dem Älteren andererseits wegen Handlungen zwischen Schultheißen und "sengel" beider Seiten zu Impfingen (Upfickeim) in der Bischofsheimer Zent das nachfolgende Vorgehen. Der Pfalzgraf hatte die Sache nach gerichtlichen Bemühungen zu Impfingen und in der Zent zu Worms angehört, aber keine gütliche Einigung erreicht. Daher entscheidet er: Die Gerichtsleute zu Impfingen sollen vor den Zentschöffen von Bischofsheim die Worte der Handlungen vortragen. Wenn dies nach deren Ansicht zentbar ist, soll es von Schultheiß und Sengel nach Erkenntnis der Schöffen verbüßt werden. Beide Seiten sollen binnen Jahresfrist die Zent "öffen", damit jede Seite weiß, wessen Obrigkeit man sich gebrauchen soll.