Klage gegen die Errichtung von Schanzen oberhalb von Neuss an der Mündung der Erft in den Rhein beim Dorf Hoisten („Hasteden“, Gem. Neukirchen, Kr. Grevenbroich) im kurkölnischen Amt Hülchrath und bei Grimlinghausen (Stadt Neuss), das zur kurkölnischen Herrschaft Helpenstein gehöre, welche der Graf von Neuenahr als erzstiftischer Erbvogt und Burggraf zu Alpen als Lehen innehabe. Grimlinghausen sei darüber hinaus mit Brustwehren, Palisaden, Häusern, Toren und Brücken zur Festung ausgebaut worden. Der Kläger befürchtet, daß der Rhein und die gemeine Landstraße über die Erft dadurch gesperrt würden. Der Beklagte meint, es handle sich lediglich um Instandsetzungen von alten Schanzen, wenn diese repariert, Landwehren wiederaufgeworfen und mit dem notdürftigsten Kriegsvolk besetzt werden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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