Anspruch auf das Erbe Bargerwirt (Bergerwertt, Gericht Hünxe), das Sophia von Wittenhorst, die Appellatin, aufgrund einer durch Johann von Münster erfolgten Übertragung für sich fordert. Bei der Berufung an das RKG verweist die Appellantin darauf, daß sie schon 30 Jahre darüber verfügt, so daß die Gegenpartei das Gut wegen Verjährung nicht einklagen kann. Sie weist die ihr in den Urteilen der Vorinstanzen aufgetragene Beweislast über dessen Erwerbung zurück. Ein RKG-Urteil vom 9. Feb. 1573 weist die Appellation zurück. Als Kommissare ernennt das RKG 1585 Vitus Dionysius Gladbach, Heinrich Pottgießer, Georg Kumpsthoff, Johann von Bockstal, Johann Degnern, Hermann Lennep und Otto Funff.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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