Dietrich von Velen zu Velen, Drost im Emsland, bestätigt, dass er, nachdem ihm der Bischof Ferdinand von Bayern und das Domkapitel erlaubt haben, bei Rheine eine Kupfermühle zu bauen und den Emsstrom zu gebrauchen, als Gegenleistung dafür fünf Goldgulden Rente jährlich bezahlen muss. Er haftet mit der Verpfändung all seiner Güter und der Mühle. Siegelankündigung des Ausstellers Geschen zu Meppen iim jahr nach der heilsamen geburt Jesu Christi unsers [...Tintenfleck] und Saligmachers ein thausendt sechßhundert, neun und zwantzigh, am abendt deß heiligen Andreae Apostoli wahr [...Tintenfleck] und zwantzigsten monats Novembris

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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