Ott Löffner, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Ubstadt beurkunden eine Gültverschreibung des Joachim Grohm und seiner Ehefrau Katharina sowie des Cyriax Willenstein über 100 Gulden gegenüber Andreas Herber, Vikar des Domstifts Speyer.