Der Bürger Hans Wekelman zu Rüthen und seine Ehefrau Gertrud bestimmen, daß alle Verschreibungen, die sie von dem Knappen Curt von Langenstrot, dessen Ehefrau Patze und dessen Kindern Curt und Heinrich besitzen, nach ihrem Tode ungültig sein sollen. Auf ihre Bitte besiegelt der Richter Menke Erlekingk zu Rüthen die Urkunde. Zeugen: Hermann von Warsten, Henneke de Bichter und Dietrich de Bichter.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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