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Bischof Beringer von Speyer erkennt das von Friedrich I. verliehene Schirmrecht des römischen Königs über Maulbronn an und übergibt die ihm von dem Edeln Oker von Wiesloch aufgelassene und von Eberhard von Eberstein mit Unrecht angesprochene Vogtei über Lußheim an den König Heinrich (VII.) als den alleinigen rechtmässigen Schirmvogt des Klosters Maulbronn.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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