In der Ehre der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit, der hoch gelobten Himmelkönigin und reinen Jungfrau Maria, zum Lob der himmlischen Heere und zur Mehrung guter und wachsender Freundschaft wird zwischen den edlen und festen Hug Werner und Hans von Ehingen, Gebrüder zu Bieringen, als Vertreter ihrer ehelichen Schwester Magdalena von Ehingen, auf der einen und Wildhans von Neuneck zu Glatt auf der anderen Seite mit Zustimmung ihrer jeweiligen Verwandtschaft der folgende Heiratsvertrag geschlossen: Wildhans von Neuneck und die Jungfrau Magdalena von Ehingen sollen einander zum Sakrament der heiligen Ehe nehmen, es vollziehen, wie es die heilige christliche Kirche aufgesetzt hat und sich gegeneinander so verhalten, wie es frommen Ehegemahlen gebührt. Die Gebrüder Hug Werner und Hans von Ehingen sollen Wildhans von Neuneck für ihre Schwester Magdalena von Ehingen binnen Jahresfrist nach dem Beischlaf 1500 fl rh Ehe- und Heimsteuer geben und nach seiner Wahl nach Rottenburg oder Horb liefern. Außerdem wird vereinbart, dass Magdalena von Ehingen nach dem Tod ihrer Mutter von ihrem Hab und Gut 150 fl rh binnen Jahresfrist erhalten soll. Dagegen soll Wildhans von Neuneck Magdalena von Ehingen 1500 fl rh als Widerlegung und dazu 300 fl rh als Morgengabe nach Recht und Gewohnheit der Morgengabe geben und für das zugebrachte Heiratsgut von 1500 fl rh, der Widerlegung von 1500 fl rh, der 300 fl rh Morgengabe und der 150 fl Nachfall etliche Gülten mit unversehrten Gültbriefen als Sicherheit einsetzen, die bei einem Treuhänder hinterlegt werden sollen. Die drei Brüder Wildhans, Reinhard und Hans Oswald von Neuneck sollen sich für sich und ihre Erben gegenüber Magdalena von Ehingen als Selbstschuldner und -gültner verschreiben, zwei Adlige als Bürgen einsetzen und das Heiratsgut, die Widerlegung, die Morgengabe und den Nachfall jährlich verzinsen, damit sie für jeden fl Hauptgut einen jährlichen Zins von 1 fl erhalten wird. Diese Versorgung soll er von der Stunde an leisten, in der Hug Werner und Hans von Ehingen die 1500 fl Ehe- und Heimsteuer bezahlt haben. Magdalena von Ehingen soll außerdem binnen Monatsfrist nach dem Beischlaf zu Rottweil vor dem Hofgericht nach dessen Ordnung und nach dem Heiratsvertrag auf ihr väterliches und mütterliches Erbe verzichten. [Es folgen Bestimmungen über die Witwenversorgung und über die Nutznießung bzw. die Vererbung von Heiratsgut, Widerlegung und Morgengabe]. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. Als Bürgen setzt er die edlen und festen Wendel von Hailfingen, [Vorname nicht mehr lesbar] und Heinrich von Neuneck und als Selbstschuldner und Mitgülter Reinhard und Hans Oswald von Neuneck ein, die in Tübingen, Rottenburg oder Horb Einlager leisten sollen. Der Aussteller erklärt Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung. Abschließend versprechen Hug Werner und Hans von Ehingen als Vertreter ihrer Schwester Magdalena von Ehingen und Wildhans von Neuneck, dass sie diesen Heiratsvertrag in allen Punkten einhalten werden.