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Hans Bösler, Maurer und B. zu Owen, wegen aufrührerischer Reden zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte unter der Bedingung freigel., daß er derartige Reden und Handlungen künftig unterläßt und sich wohl verhält, verspricht dies auszuführen und schwört U. Er stellt ferner 1 Bürgen, der sich verpflichtet, ihn im Fall der Übertretung dieser U. binnen Monatsfrist festzunehmen u. der Obrigkeit zu überantworten, andernfalls 50 fl Pönfall zu bezahlen. Er hatte dem Forstmeister von Kirchheim, als dieser kurz zuvor etliche Personen in Owen verhaftete, unter anderem gesagt: "das euch botz macht schennd warumb hond ir die Jhenigen so sie fengcklichen angenomen nit zum thor hinus geschlagen", und gefragt, "wes gefangener sie von Owen sein soltten". Bürge: der ehrbare Laurentz Müller von Owen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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