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Wolf Wernher, seßhaft zu Gültlingen, in Wildberg gef., weil er unlängst bei Nacht und Nebel in das Haus des Hans Tengler zu Gültlingen eingestiegen war und darin schamlose, ärgerliche Handlungen begangen hatte, deshalb peinlich angeklagt und dazu verurteilt, zu der bereits erlittenen Haftstrafe noch weitere 8 Tage bei Wasser und Brot im Turm zu büßen, außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Waffen mehr zu tragen, alle offenen Zechen und Wirtshäuser zu meiden, gelobt eidich, dieses Urteil zu befolgen, und schwört U. Er verspricht auch, alle Zugehörigen und Verwandten des Fürstentums in Streitsachen bei ihren Rechten und Gerichten bleiben zu lassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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