Berufung gegen Urteile der Vorinstanzen, die dem aufgrund einer Wechselforderung arrestierten Pieter Smits auferlegten, die für den Einkaufvon 1000 Zentner Pulver und deren Lieferung nach Köln von Ruben Elias Gumpert empfangenen 10000 Holländischen Gulden mit Zinsen wie auch den Gegenwert für einen ihm überlassenen, 750 Gulden teuren Goldring abzüglich vorgeschossener 98 Gulden für den Einkauf von Blei zu erstatten. Der Appellant lehnt außerdem ab, eine Vertragsstrafe von 1000 Rtlr. zu bezahlen. Er bedauert die Ablehnung seines gegenüber dem Appellaten erhobenen Vorwurfs der Nichteinhaltung des zwischen diesem durch den kaiserlichen Kriegsfaktor Emanuel Oppenheimer als Bevollmächtigten und dem Appellanten 1692 geschlossenen Vertrags über den Kauf der 1000 Zentner Pulver und weigert sich, für die Hälfte der entstandenen Kosten über 18000 Gulden aufzukommen. Der Appellat verweist auf die Nichteinhaltung von Fristen bei der Einleitung des Berufungsverfahrens am RKG.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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