Ritter Lambert von Lützing (Lutzinc) bekundet: Er hat das Schultenamt (officium villicationis) von Breisig (Brisiche) von der Äbtissin Beatrix von Essen und von niemand sonst erhalten, leitet daraus für sich kein Recht ab, sondern wird vielmehr dieses Amt, wann immer es verlangt wird, der jeweiligen Äbtissin zurückgeben, es unterdessen nach bestem Können verwalten, und alle Einkünfte, Zahlungen und Renten (redditus, pensiones, census) an die Äbtissin, den Konvent und das Stift abf-ühren und nichts davon für sich usurpieren. - Es siegeln Heinrich, Dompropst in Köln und Archidiakon, sowie der Aussteller. Datum Nussie a.d. 1301, incrastino Seruatii.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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