Ritter Lambert von Lützing (Lutzinc) bekundet: Er hat das
Schultenamt (officium villicationis) von Breisig (Brisiche) von der Äbtissin
Beatrix von Essen und von niemand sonst erhalten, leitet daraus für sich
kein Recht ab, sondern wird vielmehr dieses Amt, wann immer es verlangt
wird, der jeweiligen Äbtissin zurückgeben, es unterdessen nach bestem Können
verwalten, und alle Einkünfte, Zahlungen und Renten (redditus, pensiones,
census) an die Äbtissin, den Konvent und das Stift abf-ühren und nichts
davon für sich usurpieren. - Es siegeln Heinrich, Dompropst in Köln und
Archidiakon, sowie der Aussteller. Datum Nussie a.d. 1301, incrastino
Seruatii.