Ludwig Kemlin zu Heumaden verkauft an Michel Mannsberger und Hans Weber, Mitschreiber, derzeit verordnete Heiligenpfleger des Heiligen zu Heumaden, um 17 lb h LW in bar einen jährlichen Zins von 17 ß h aus 1 M. Acker auf dem Schwenden-Wasen, zwischen Balthas Webers Kind und Michel Besamer gelegen,ferner aus 1 M. Acker und Wald in Streit-Äckern, zwischen Michel Besamer und Hans Weber gelegen. Aus dem erstgen. Acker ist der Propstei Nellingen 1 ß Zins zu entrichten. Er verspricht, die Güter gut zu bebauen und den gen. Pflegern den jährlichen Zins auf Martinstag (11. Nov.) zu entrichten, andernfalls diese sich an den unterpfandsweise eingesetzten Gültgütern schadlos halten können. Dem Verkäufer wird das Wiederkaufsrecht eingeräumt. Schultheiß und Gericht zu Heumaden bezeugen, daß die Pfleger durch diese Gültgüter ausreichend versichert sind.