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Hans Peter, seßhaft zu Schwaikheim, wegen frevelhaften Verhaltens gegen seinen Schwiegervater Jakob Roller und gegen seine Ehefrau zu Winnenden gef. und schwerer Strafe verfallen, jedoch auf sein und seiner Verwandten Bitten und auf künftiges Wohlverhalten hin begnadigt und freigel., gelobt eidlich, fortan von seiner üblen Verhaltensweise abzustehen, namentlich die Verwandten seiner Frau nicht mehr "anzutasten" und zu beleidigen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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