Burckhart Weishart ("Weishartt"), Bürger zu Brackenheim, gefangengesetzt zu Brackenheim wegen Verschwendens, Spielens, weil er seinen Gläubigern gegenüber das von den Ober- und Unteramtleuten gesetzte Ziel nicht gehalten hat, wird von Wilhelm v. Massenbach ("Massenpach"), Obervogt, und Johann Neipper ("Nipper"), Untervogt und Herren zu "Brackenn" [Brackenheim], freigelassen, schwört Urfehde und verspricht, sich in Zukunft allen Spiels und aller Leichtfertigkeit mäßigen zu wollen, was er an Gütern seiner Frau vertan hat oder noch vertun würde, aus seinen eigenen Gütern zu ersetzen, insbesondere und vor allen anderen Gläubigern seinen Herrn zu bezahlen, seine Ehefrau besser und ehrbar zu halten und sich der Gesellschaften zu enthalten