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Johann Peter Hirsch, Lizentiat beider Rechte und fuldischer
Steuerbeamter (fiscal), bekundet im Namen der kaiserlichen Majestät und
kraft der ihm ...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1711-1720
1715 Oktober 12
Ausfertigung, Pergament, mit rotem Seidenband angehängtes Siegel in Holzkapsel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So geschehen Fuldt den zwolfften Octobris des eintaußent siebenhundert und fünffzehenden jahres
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Peter Hirsch, Lizentiat beider Rechte und fuldischer Steuerbeamter (fiscal), bekundet im Namen der kaiserlichen Majestät und kraft der ihm von Reichsfreiherr Philipp Wilhelm von Boyneburg (Böneburg), kurmainzischer Geheimrat, Kämmerer der Erzbistümer Mainz und Trier, oberster Chorbischof und Senior des Konvents sowie Statthalter zu Erfurt, verliehenen Autorität, dass er das Recht hat, die Geburten aller Personen zu beglaubigen, gleich, ob diese Personen ehelich oder unehelich geboren wurden oder ob sie aus illegitimen Verbindungen naher Verwandter oder Beziehungen von dem geistlichen Leben gewidmeten Personen stammen. Die Legitimation unehelicher Geburten soll dazu dienen, die persönliche Ehre der Betroffenen wiederherzustellen, um Schande zu vermeiden und um Zugang zu Ämtern, Zünften und Handwerken zu erhalten. Darüber hinaus ist Johann Peter Hirsch berechtigt, den Familien- und Geschlechtsnamen sowie die Führung von Stand, Wappen (schildt) und Helmzieren (kleynod) zu legitimieren. Johann Hirsch ist durch ein 1711 Februar 17 in Erfurt ausgestelltes Diplom befugt, solche Prüfungen vorzunehmen. Johann Hirsch bekundet weiter, dass ihn Friedrich Reuß aus Schlitz, der vor 18 Jahren unehelich geboren wurde, gebeten hat, ihn zu legitimieren und von diesem Makel anlässlich seiner bevorstehenden Heirat zu befreien. Da sich Friedrich Reuß bisher wohl verhalten hat, ist Johann Hirsch dessen Bitte nachgekommen und hat seine uneheliche Geburt legitimiert, so dass ihm für die Zukunft hieraus nirgendwo mehr Nachteile entstehen, er Zugang zu Ämtern, Zünften und Handwerken hat und rechtlich in keiner Weise eingeschränkt werden kann. Bei Zuwiderhandlungen gegen diesen Beschluss ist eine Strafe von 200 Mark lötigen Goldes zu entrichten. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1715 Okt.12 Ru...
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (I[ohann] F[riedrich] Hirsch manu propria [rechts unter der Plica])
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Friedrich Hirsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.