#1651 Mai 5 *Hans Georg von Wernau zu Dießen verleiht dem Michael Reiser (Reysern) zu Eggingen auf Lebenszeit und als Fallgut sein Hofgut zu Eggingen mit Zugehörden, das an die Gemeinde und die Güter von Ulrich Marchtaler (Martaller), Hans Reiser, Georg Kramer, Jakob Eckert und Georg Krapf anstößt, sowie die Stockäcker, die in Wernaus Gültbuch verzeichnet sind, wie das alles [Reisers] +Vorfahr (mein Vorfahr) Hans Schrem innehatte, zu folgenden Bedingungen: Reiser zahlt als Bestandgeld und für die von 1644 bis 1650 angefallenen Gült-, Frucht- und Geld-Restanten insgesamt 84 fl 43 x, ferner jeweils auf den 11. Nov. (Martini) 1651 und 1652 10 fl, sodann bis zur völligen Abzahlung jährlich 15 fl. Auch hat er 1 1/2 Jauchert Ackerland aus diesem Hofgut, die mit Zustimmung des +Jakob von Wernau an die Karge Pfründe [im Spital] zu Ulm versetzt worden waren, auf eigene Kosten auszulösen und das Hofgut unverändert zu belassen. Ferner hat Reiser jährlich auf 11. Nov. an Zinsen, Renten und Gülten Ulmer Münz und Mess 2 lb 2 ß Herdgeld, 13 Imi 3 Mutt (Mittlen) 3 1/2 Metzen Vesen, 11 Imi 3 Mutt 3 1/2 Metzen Hafer, 1 Gans, 1 Henne, 5 Hühner und 100 Eier 2 Meilen rings um Eggingen, wohin er beschieden wird, zu entrichten. Er ist zu täglichen Fronen verpflichtet. Muss er ein ganzes Jahr nicht fronen, hat er 14 ß zu erstatten. Ferner hat er einen Hund aufzuziehen und zu halten. Verstößt er gegen die üblichen Pflichten eines Pächters und reicht er die Zinse, Renten und Gülten nicht zu ihrer Zeit, fällt das Hofgut samt Heu, Stroh und Kurzfutter, die in diesem Jahr gewachsen sind, dem A. heim. - Reiser hat mit Handtreu an Eides Statt versprochen, dies alles zu halten. &A. (wohladelich SecretInnsigel) +Ausf. Perg. - 1 Sg. abg. - Rv. !Archiv. O[ber]A[mt] Blaubeuren [1. Hälfte 19. Jh.]; - HStAS A 155 Bü 264 [später: Bü 262]

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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