Andres Ladenmacher und Philips Luterburger, genannt Wyß, wegen offenkundigen Diebstahls im Turm zu Neuenbürg gef., jedoch auf Fürbitten unter der Bedingung freigelassen, sich künftig vor dergleichen Taten zu hüten, schwören U. Bei Rückfälligkeit können sie ohne Verfahren gehenkt werden.