Statthalter, Regenten und Räte von Württemberg bestätigen, dass Andreas Amman, Kanonikus des Stifts zu Stuttgart, als Kastenvogt der Heiligenpflege zu Zuffenhausen (Zuffenhusen) in des Stifts Namen jene Heiligenpfleger angewiesen hat, auf ihre Ansprüche an den vor einiger Zeit vom Kloster Bebenhausen dem Hartmann Hartlieb von Heimsheim (Heimsen) abgekauften Wald zu verzichten.