Martin Brackamer, B. zu Stuttgart, etliche Tage daselbst gef., weil er sich mit Gotteslästern, Fluchen und auch sonst ungebührlich gegen seine Ehefrau verhalten hatte, jedoch auf seine Bitte und nach Bezahlung seiner Atzung begnadigt und mit der Auflage freigel., den zwischen ihm und seiner Frau aufgerichteten und im Beisein ehrbarer Leute gefertigten Heiratsbrief zu bekräftigen, vom Gotteslästern abzustehen und sich fortan gegen seine Frau wohl zu verhalten, gelobt, diese Artikel zu befolgen, und verspricht eidesstattlich U.