Bartholomäus Zoller, Wirt zu Gögglingen ("Göcklingen") [Stadt Ulm], bekennt, dass ihm der Ulmer Richter und Bürger Matthäus Laupin der Ältere seine 5,75 Jauchert Reutäcker in Weiler ("Weyler") [Unterweiler Stadt Ulm] anstossend an die Wälder des Benediktinerklosters Wiblingen [Stadt Ulm] zwischen den Äckern des Georg Uckenlin und des Konrad Maier zu Erbrecht verliehen hat. Er verpflichtet sich, die Äcker in gutem Kulturzustand zu halten und Matthäus Laupin davon jährlich 5,5 Muth Roggen und 5,5 Muth Hafer Ulmer Maß nach Ulm zu liefern. Die Äcker wird er ohne Erlaubnis des Matthäus Laupin nicht mergeln. Sein Erbrecht an den Äckern kann er veräußern, wobei aber Matthäus Laupin und seinen Erben ein Vorkaufsrecht zusteht. Bei Besitzerwechseln sind diesen von dem bisherigen Inhaber 5 Schilling Heller als Weglöse und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu entrichten.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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