Sigmund Reiner von Dettingen, zu Kirchheim gef., weil er unter Verletzung seiner Pflicht als Büttel (er stand 7 Jahre im Dienst), 1.) sechs Simri Sommerkorn aus dem Gemeindekasten gestohlen hatte, 2.) geflohen war, 3.) auf seiner Flucht zu Göppingen die Frau des Tuchers Jörg Straub und einen Fuhrmann aus Ulm mit Namen Kaspar Reich unter der Vorgabe, er sei von Dettingen einem Dieb nachgeschickt worden, um Geld angegangen hatte, worauf ihm beide je 1 ½ fl geliehen hatten, und 4.) weil er ohne Erlaubnis Brennholz aus dem Rathaus genommen hatte, nach dreiwöchiger Haft vor dem Stadtgericht peinlich beklagt, nach ordentlichem Verfahren zur Bezahlung der Atzung verurteilt, ferner dazu, keine Waffen mehr zu tragen, kein Wirtshaus mehr zu betreten bis auf Widerruf durch den Herzog und sich künftig fromm und ehrlich zu verhalten, verspricht nach seiner Freilassung, dies alles auszuführen und zu halten, und schwört U. Bei einem Bruch der Urfehde sollen ihm seine alten und neuen Verfehlungen zusammen angerechnet werden.