Gütlicher Vertrag zwischen der Herrschaft einerseits und Wolf Rauh und Sebastian von Lier Inhaber von Hohenstein andererseits wegen der Obrigkeit im Falle Hans Erlers, Müllers von Hohenstein, den Wolf Rauh in Bönnigheim in Turmhaft nehmen ließ, wogegen der Untervogt zu Brackenheim Einspruch erhoben hatte