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Ulrich Feiner von Stuttgart, wegen Wolldiebstahls, begangen an Kaspar Hutmacher, B. zu Stuttgart, mit dem er sich später jedoch in dieser Angelegenheit verglich, - die gestohlene Wolle hatte er in Esslingen verkaufen lassen -, ferner wegen mehrerer Zechprellereien und wegen Bruchs eines in Göppingen abgelegten Gelübdes zu Stuttgart gef., auf Fürsprache seiner ehrbaren Freundschaft jedoch freigel., schwört U. und verspricht mit einem Eid, unverzüglich das Land zu verlassen. Im Falle eines Bruchs dieser Verschreibung soll der Obrigkeit das gesamte Vermögen zustehen, das ihm väterlicher- und mütterlicherseits einmal zufallen wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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