Maria von Croy (Croye), Gräfin zu Virneburg, Witwe, bekennt für sich und ihre Erben und Nachkommen, daß sie mit Rat und im Beisein ihrer Verwandten (maghe) und guter Freunde, wegen der Wohltaten, die ihr ihr Schwager, der wohlgeborene Kuno (Coyn), Junggraf zu Manderscheid, Graf zu Blankenheim, Herr zu Kronenburg und zur Neuerburg (Nuwerburg) erwiesen hat, diesem, seinen Erben oder dem Inhaber der Urkunde alle Forderungen, Schulden, Gerechtigkeiten, Briefe, Siegel, Zettel, Rechnungen und alles andere übertragen hat, die ihr (å) Ehemann Georg (Jorghe), Graf zu Virneburg, und sie gegen ihren (å) Schwager Gerhard, Herr zu Rodemachern, hatten, nichts ausgenommen. Weiter überträgt sie zwei Briefe, die sie zusammen mit ihrem Ehemann bei Heinrich von Nesselrode (Nesselroide) ausgelöst hat, der eine über 2500 und der andere über 1770 gute oberländische rheinische Gulden in der Münze der vier Kurfürsten bei Rhein, die Heinrich von Nesselrode vom Schwager der Ausstellerin, Gerhard, Herrn zu Rodemachern, innehatte und die er den Eheleuten übertragen hatte. Die Ausstellerin überträgt alle diese Forderungen unwiderruflich für sich und ihre Erben an Kuno von Manderscheid zur freien Verfügung. Sie bittet ihren neven, den wohlgeborenen Philipp, Graf zu Virneburg und zu Neuenahr, Herr zu Saffenburg und den vesten Hermann Boos (Boessen) von Waldeck, zur Bekräftigung mit ihr zu siegeln. Sr.: Ausst., Philipp Graf zu Virneburg, Hermann Boos von Waldeck. Ausf. Perg. - 3 Sg. anh. - Rv.