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Menz-Nordeck: Familien-, Guts- und Herrschaftsarchiv der
Milchling v. Schönstadt (Bestand)
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Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Nichtstaatliche Archive und Deposita >> Familienarchive und Nachlässe >> Menz-Nordeck
1541-1900
Enthält: Familien-, Guts- und Herrschaftsarchiv der Milchling v. Schönstadt
Aufsatz: Das Archiv der Familie Milchling von Schönstadt gelangte 1896 als Depositum in das Staatsarchiv Marburg. Während der umfangreiche Urkundenbestand bereits im selben Jahr erschlossen wurde, blieb die Masse der Amtsbücher und Akten ungeordnet. Lediglich einige wenige Akten, die über die Familiengeschichte Auskunft geben, wurden noch im ausgehenden 19. Jahrhundert verzeichnet.
Die Erschließung der übrigen Archivalien erfolgte im Rahmen einer Verzeichnungsübung des 40. Fachhochschulkurses der Archivschule Marburg unter der Leitung von Dr. Alexandra Lutz. In der Zeit von September bis Dezember 2003 wurden hierauf jeweils vier Unterrichtswochenstunden verwandt. Der Bestand umfasst eine Laufzeit von 1504 - 1887 und besitzt einen Gesamtumfang von 5,8 lfm. Ein Großteil der Amtsbücher, aber auch ein großer Teil des Aktenbestandes bezieht sich auf die finanziellen Angelegenheiten und die Güterverwaltung der Familie. Über die Verwaltung der Güter und die Finanzangelegenheiten geben neben den Amtsbüchern auch die Akten zum Rechnungswesen, zur Pacht und zum Handel Auskunft. Ein bedeutsamer Teil der Überlieferung besteht zudem aus Prozess-Unterlagen und Rechtstreitigkeiten, die über Erbansprüche, Jagd- und Fischereirechte, Landbesitz, Zehnt- und Pachtangelegenheiten, gerichtliche Zuständigkeiten bei Bestrafungen und grundherrliche Rechte geführt wurden. Weitere Archivalien gelangten aufgrund der Ämter, die verschiedene Vertreter der Familie innehatten, in das Familienarchiv. Hervorzuheben sind hier beispielsweise Unterlagen zur Verwaltung des Klosters Haina, zur Ritterschaft und zum Landtag sowie zur Universität. Bezüge zur Landesherrschaft finden sich durch landesherrliche Dekrete, durch das Lehnswesen und durch Wegeangelegenheiten, aber auch durch einige Archivalien, die in den Kontext der Landespolitik gehören. Hervorzuheben ist hier beispielsweise der Entwurf einer Landfriedensordnung von 1555. Bemerkenswert ist zudem die Korrespondenz der Familie, die nicht nur aus den Briefen selbst, sondern im ausgehenden 18. Jahrhundert auch aus Briefprotokollen einzelner Jahre besteht. Hierin wurden Verzeichnisse der eingehenden wie ausgehenden Briefe angelegt, denen die - nunmehr registrierten und durchnummerierten - Briefe beigefügt wurden. Die Briefe selbst sind sowohl privater als auch geschäftlicher Natur. Das Familienarchiv Milchling von Schönstadt bietet somit zahlreiche Informationen zur Lokalhistorie, zur Gutswirtschaft sowie zur Lebenswelt des frühneuzeitlichen Landadels. Von Interesse ist auch die Familiengeschichte selbst, zu der bislang nur wenige Nachrichten vorliegen. Familiengeschichte Urkundlich wird die Familie 1322 unter dem Namen 'Milchling von Michelbach' erstmals erwähnt, der Familienname rührt vermutlich von den 'Schutzbar genannt Milchling' her. Als weiteres Namensattribut findet sich - neben Michelbach - in dieser Zeit 'Nordeck', 1331 tritt die Bezeichnung als Milchling von Schönstadt erstmals in Erscheinung. Der Zweig der Familie Milchling von Schönstadt stand von ca. 1280 bis 1806 als Lehnsmannen im Dienst der Erzbischöfe von Mainz. Während dieser Zeit hatten sie die gesamten Mainzer Lehen im Raum Schönstadt inne. Die Vertreter der Familie hatten die Funktion des Amt- und Burgmanns auf den Mainzer Burgen zu Battenberg und Mellnau inne. Ab 1464 erhielten die Milchlingeihre Burg- und Mannlehen vom Erzbischof und vom Landgrafen von Hessen, da die Burg Mellnau und der gesamte Burgwald auf unbestimmte Zeit an den Landgrafen von Hessen verpfändet waren. 1480 musste die Familie ihr Burglehen zu Mellnau vorübergehend an die Stadt Wetter abgeben. 1527 trat sie zur evangelischen Religion über. 1531 kam es zu einer Erbteilung zwischen den beiden Brüdern Johann und Franz Milchling von Schönstadt, wobei Johann den Burgsitz zu Schönstadt und Franz den Burgsitz zu Mellnau erhielt. Beide Brüder verstarben um 1550 kinderlos. Nun wurde die Familie von einem jüngeren Zweig des Geschlechts, der seit 1544 auf dem Gut Helmighausen bei Waldeck lebte, beerbt. Mit der Tätigkeit Johanns des Älteren als Amtmann (1534-1567) von Eilhausen und als Gesandter des Grafen von Waldeck beginnt die Überlieferung des Bestandes. Einer seiner Söhne, Johann der Jüngere, trat als hessischer Hofrat unter Philipp dem Großmütigen als Oberamtmann zu Katzenelnbogen in Erscheinung. Ein anderer, Johann Philipp, bekleidete die Funktion eines landgräflichen Rittmeisters. Etwa um 1600 und 1650 übten Georg der Ältere und Georg der Jüngere die Ämter des Fürstlich Hessischen Hofgerichtsrats zu Marburg und des Obervorstehers der Hessischen Ritterschaft aus. Daneben waren sie als Obervorsteher der hessischen Hospitäler tätig. Diese Ämter wurden um 1700 und 1750 von Georg Moritz und Georg Friedrich Milchling von Schönstadt bekleidet. Georg Friedrich ließ das jetzige Schloss zu Schönstadt errichten. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurden die familieneigenen Renten und Zehnten gegen eine Entschädigung abgelöst. 1865 kaufte Ludwig Ferdinand Milchling von Schönstadt den Burgsitz zu Mellnau, der jahrhundertelang Mainzer Lehnsbesitz gewesen war. Das Schloss zu Schönstadt mit dem dazugehörigen Erbgut veräußerte er 1890 an Dr. Eugen Lucius aus Frankfurt. Ludwig Ferdinand zog nun auf das Weingut seiner Frau bei Leimen südlich von Heidelberg. Die Burgruine zu Mellnau blieb jedoch weiterhin in seinem Besitz, so dass er Mitglied der Althessischen Ritterschaft blieb. Von den Söhnen Ludwig Ferdinand Milchling von Schönstadts verstarb einer im Jahr 1900 als Kaufmann in Singapur, ein anderer 1914 als preußischer Major in Mainz. Der dritte Sohn, Georg Dietrich, musste sein einzig verbleibendes Grundvermögen zu Mellnau verkaufen, nachdem er völlig verarmt als Oberst aus dem Krieg zurückgekehrt war. Bis 1935 übte die Familie jedoch noch Patronatsrechte in den Kirchen zu Schönstadt (mit Reddehausen, Bernsdorf und Bürgeln), Oberrosphe und Sterzhausen aus. Mit dem Tode des Georg Dietrich Milchling von Schönstadt am 6. September 1937 starb das Geschlecht in der männlichen Linie aus.
Bestandsgeschichte
Ein erste Ordnung bzw. Verzeichnung des Archivs der Familie Milchling von Schönstadt erfolgte bereits im ausgehenden 18. Jahrhundert. Ein Vertreter der Familie, Dietrich Georg Ludwig Milchling von Schönstadt, hatte in den Jahren von 1785 bis 1797 eine 'Untersuchung des Milchling von Schönstädtischen Briefschaften-Schranks' angefertigt. Hierin erstellte er ein Verzeichnis der Archivalien, die sich zu diesem Zeitpunkt in dem Briefschaften-Schrank der Familie befanden. Er hielt jeweils das Datum fest, an dem er die Arbeit vornahm, und notierte anschließend, welche Archivalien sich in den 40 Schubladen des Archiv-Schranks befanden. Ein klares Ordnungsschema lag bei den so erfassten Schriftstücken nicht vor, so dass das 'Briefschaften-Verzeichnis' später nur bedingt für die Ordnungsarbeiten herangezogen werden konnte. Hilfreich waren dennoch die knappen Zusammenfassungen des jeweiligen Inhalts der Unterlagen. Der im ausgehenden 18. Jahrhundert vorliegende Ordnungszustand war nach der Übernahme in das Staatsarchiv Marburg nicht mehr erhalten. Im Vorfeld der Übernahme im Jahr 1896 hatten das Staatsarchiv, vertreten durch Herrn Reimer, und der Pfarrer Heldmann als Vertreter der Familie Milchling von Schönstadt einen regen Schriftwechsel geführt. Der Pfarrer Heldmann hatte eine vorläufige Inventarisierung und Ordnung vorgenommen, von der jedoch bei der Ankunft im Staatsarchiv am 8. Oktober 1896 nichts mehr zu erkennen war. Die Archivalien waren anscheinend ungeordnet in Säcken verstaut und dem Archiv in zwei Kisten und vier Säcken übersandt worden. Die Urkunden aus dem 14. Jahrhundert wurden zunächst durch die Familie zurückgehalten und am 27.10.1896 nachgereicht. Im Oktober desselben Jahres wurde ein Depositalvertrag durch das Staatsarchiv Marburg aufgesetzt. Die Endfassung des Vertrages enthält u.a. folgende Punkte: · Anfertigung eines ausführlichen Verzeichnisses, · Recht auf Ausleihe der Archivalien durch die Familie und ernannte Personen (Rückforderungsrecht durch das Staatsarchiv), · wissenschaftliche Benutzung durch Benutzungsordnung, nicht wissenschaftliche durch die Familie geregelt, · Ausnahmeregelungen, die der Zustimmung der Familie bedürfen: Patronatsrechte, Grundstückssachen, · bei Rückforderung des Bestands durch die Familie sind Endschädigungsleistungen an das Archiv zu zahlen. Mit der Verzeichnung der Unterlagen wurde im Jahr 1896 begonnen, dann jedoch - wie eingangs beschrieben - abgebrochen. Am 04. September 1897 wurde ein Verzeichnis der aus dem Bestand herausgezogenen Urkunden erstellt. Diese enthielten v.a. Lehnsangelegenheiten, Verkäufe, Zehntsachen, Patronatsangelegenheiten und Siegelungen in fremder Sache.
Die weitere Bearbeitung des Bestandes erfolgte schließlich im Rahmen einer Verzeichnungsübung des 40. Fachhochschulkurses der Archivschule Marburg. Da der Bestand sehr ungeordnet war, mussten hierbei weitreichende Ordnungsarbeiten vorgenommen werden. Dazu gehörte u.a., dass die auf zahlreiche Aktenpakete verteilten Prozessunterlagen auch physisch wieder zusammengeführt wurden. Kassationen wurden aufgrund des Kassationsverbotes für Schriftgut bis zum Grenzjahr 1900 nicht vorgenommen. Der Erhaltungszustand des Bestandes war zum Zeitpunkt der Erschließung, abgesehen von Tintenfraß-, Wasser und Wurmschäden an einigen, wenigen Stücken, gut.
Findmittel: Neuklassifikation durch Helmut Klingelhöfer, Mai 2013.
Findmittel: HADIS-Datenbank durch Retrokonversion einer Archivschulverzeichnung mit Midosa.
Referent: Kli, 2002
4,75 m
Bestand
Korrespondierende Archivalien: Urkunden in den Beständen Urk. 129 Milchling von Schönstadt [ehemals X 5 Milchling von Schönstadt] und Urk. 49 [ehemals A VI Milchling von Schönstadt]
Literatur: Weber, Armin, Das Gericht Schönstadt - Ein ländlicher Gerichtsbezirk in seiner Entstehung und Verfassung, Cölbe 1985.
Literatur: Die Milchlinge von Schönstadt (Teil 2), in: Hessenland - Geschichte, Landschaft und Volkstum, 10. Jahrgang, Folge 24, 1963.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.