Martin Rapp von Weiler, zu Kirchheim gef., weil er dem Untervogt zu Kirchheim ein kleines Handbeil und dem Hans Voyth, Wirt zu Kirchheim, eine Axt gestohlen und sich noch weiterer Diebstähle verdächtig gemacht hatte, auf Fürbitte jedoch und mit Rücksicht auf seine schwangere Frau und seine unerzogenen Kinder wieder freigelassen, verpflichtet sich, seine Atzung zu bezahlen und künftig alle Diebereien zu unterlassen, und schwört U.