Johann d. Ä., Graf zu Wertheim, und sein Sohn, Graf Johann d. J., geben ihre Einwilligung dazu, daß die derzeitigen Gotteshausmeister der Pfarrkirche zu Wertheim, Hermann Gutkorn und Heinrich Freudenberger, dem Heinrich Ebir, Chorherrn des Stifts St. Johann zu Haug (Hawge) in Würzburg, für 36 fl. rh. eine Gülte von 3 fl. auf die Pfarrkirche zu Wertheim verkaufen. Hierfür sollen sie jährlich auf St. Ulrich oder den Tag darauf für den verstorbenen Wolfram Sludenmurre, weiland Frühmesser zu Kreuzwertheim (Crutzwertheim), Jute Eberin, des Stifters verstorbene Mutter, Conrad und Dieterich Sludermurre, Wolframs und Jutens Brüder, und von seinem Tode ab für den Stifter selbst eine lange Vigilie und Seelenmesse ausrichten mit vier Kerzen und Geläute. Dafür erhält der Pfarrer 6 ß h, sein Assistent, der Mitherr, sämtliche Vikarien, der Schulmeister und der Glöckner je 3 ß h, sodaß sich die Messe für die Kirche auf 1/2 fl. stellt, da ein fl. 5 1/2 Pfund gibt. In derselben Weise ist ein 2. Seelengedächtnis auf St. Otmars Abend zu feiern (15. Nov.). Der Rest der 3 fl. verbleibt der Kirche. Versäumen die Gotteshausmeister die Bestellung, so ist das Anniversar nachzuholen und zur Buße von ihnen den Beteiligten der doppelte Satz auszuzahlen. Die Stiftungsurkunde ist mit Wissen des Pfarrers in der Kiste der Vikarie aufzunehmen und den Gotteshausmeistern auf Wunsch jährlich wenigstens einmal zu verlesen.