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Heinrich Sieder, Notar zu Schwäbisch Hall, bezeugt, dass in seiner und einiger namentlich benannter Zeugen Gegenwart Ulrich von Münkheim, Bürger zu Schwäbisch Hall, und dessen Fürsprech Eberhard Nagel im Propsteihof zu Gebsattel den Abt Andreas von Großcomburg mit Hinweis auf die demnächst ablaufende einjährige Mutungsfrist um Belehnung mit den comburgischen Lehen ersucht hat, die zuvor Endris von Münkheim, Ulrichs Vater, besessen hat, dass der Abt jedoch die Belehnung verweigert hat, vorgebend, "es were nit in seiner Macht, Ime zuleihen", und dass der von Münkheim daraufhin förmlich gegen diesen Bescheid Protest eingelegt hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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