Mutter und Schwestern der St. Annen-Klause zu Munderkingen (Beiständer: Johann Michael Mayer, Bm., Johann Mohn, Stadtammann) als Kläger und Freiherr Adam Speth von Schülzburg und Granheim(b) (Vormund: Marx Mayer, Obervogt zu Untermarchtal) als Beklagter schließen vor dem kaiserl. Landgericht in Schwaben in der Malstatt Altdorf, genannt Weingarten, wegen 2 Kapitalschulden und rückständiger Zinse einen gütlichen Vergleich, demzufolge 1) das Kloster auf die Nachzahlung rückständiger Zinsen, einschließlich der hierfür im Vergleich von 1662 (s. Nr. 26, 5) versprochenen 50 fl, verzichtet; 2) der Schuldner das Kapital von 300 fl. künftig jährlich zu verzinsen hat; 3) dieser die Schuld von 1000 fl. in 3 Jahresraten samt dem halben landläufigen Zins zurückzuzahlen verspricht; 4) bei Nichteinhaltung der angegebenen Zahlungstermine der Prozess vor dem Landgericht seinen Fortgang nehmen solle.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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