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Hans Nedalin aus Botnang, wegen wiederholten Ehebruchs, begangen mit seiner Magd Anna Mayer aus Botnang, und Verletzung einer wegen des Umgangs mit derselben schon früher beschworenen U. ein Jahr lang außer Landes geflohen, jedoch auf seine inständigen Bitten und in Anbetracht dessen, daß ihm seine Ehefrau verziehen hat, begnadigt, der strengen Leibesstrafe entledigt und mit der Auflage wieder eingelassen, dem Landesherrn eine Geldstrafe von 100 fl und an den Armenkasten zu Stuttgart zum Wohl der armen Leute 40 fl laut eines besonderen Schuldbriefs zu entrichten, auch künftig dergleichen unehrenhafte Handlungen zu unterlassen, die Anna Mayer zu meiden und bis auf landesherrliche Wiedererlaubnis keine Wehr mehr zu tragen und keine offenen Zechen mehr zu besuchen, gelobt unter Eid, diese Artikel zu befolgen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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