Die Gemeinde Sulz wird wegen eines bei einem dortigen Bauern zur Aufstockung befindlich gewesenen herrschaftlichen Hundes, der den Strick abgebissen und im Wald vom Forstknecht erschossen wurde vom Forstamt mit einer Geldstrafe belegt und ihm 10 Gulden wegen des abgegangenen Hund angesetzt, solches aber wieder aufgehoben (Wildberg, Sulz)